Aufsuchende Familientherapie (AFT)

AFT ist ein Angebot

der erzieherischen Hilfen nach §§ 27, 31 SGB VIII.
Aufsuchende Familientherapie (AFT) arbeitet ressourcen- und lösungsorientiert. Sie stellt die Kompetenzen des Familiensystems in den Vordergrund, damit die Familie vorhandene Ressourcen in Krisensituationen wieder für sich aktivieren kann.
Kommunikations- und Verhaltensmuster der hilfesuchenden Familie werden mit Einsatz von therapeutischen Interventionen bewusst gemacht und nutzbringend (um-)gedeutet.

Besonderheiten der AFT

Mit Hilfe der AFT werden Familien erreicht, die aus unterschiedlichen Gründen keinen Zugang zu therapeutischer Unterstützung finden können.
Das Setting findet aufsuchend, im konkreten Lebensumfeld statt. Die Familientherapeuten arbeiten grundsätzlich zu zweit.
Das Angebot umfasst in der Regel 26 Sitzungen und ist auf einen Zeitraum von 8 Monaten angelegt

AFT ist angezeigt bei

familiären Belastungen wie

  • Häuslicher Gewalt
  • Vernachlässigung
  • Missbrauch
  • Verlust eines Familienmitgliedes
  • Psychischer Erkrankung eines oder mehrer Familienmitglieder
  • Sucht
  • Partnerschaftsproblemen, Beziehungs- und Kommunikationsproblemen

folgenden Hilfeprozessen

  • Begleitung bei Rückführung eines Kindes in die Familie nach stationärer Unterbringung
  • Vermeidung von bevorstehender Fremdunterbringung
  • Unterstützung bei bzw. nach bevorstehender Fremdunterbringung
  • Neu- bzw. Umorganisation einer Familie bei oder nach Scheidung oder Trennung

Ziele von AFT

  • Langfristige Unabhängigkeit von sozialarbeiterischer, eingreifender Betreuung und Unterstützung
  • Herbeiführen von Veränderungen, wobei die größtmögliche Verantwortung bei der Familie belassen wird
  • Erweiterung von Problemlösungsstrategien
  • Befähigung der Eltern, eine wertschätzende Kommunikation sowie eine funktionale Beziehung zu ihren Kindern zu erlangen
  • (Wieder-) Übernahme der Erziehungsfunktion durch die Eltern

Unsere Mitarbeiter

verfügen über einen Hochschul- bzw. Fachhochschulabschluss und darüber hinaus über eine abgeschlossene, zertifizierte Ausbildung als Familientherapeut/in (SG oder DGSF) und arbeiten in enger Kooperation mit den Allgemeinen Sozialen Diensten.